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Leistungsbeschreibung für Händler

Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattform abvero.de

Plattformbetreiber:
abvero, Inhaber: Julian Sander, Am alten Marmorwerk 13, 59556 Lippstadt
E-Mail: info@abvero.de | Telefon: 02941/7494274
Website: https://abvero.de

1. Gegenstand und Geltung

(1) Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Leistungsumfang, den der Betreiber dem Händler über die Plattform abvero.de zur Verfügung stellt. Sie ist die in § 1 Abs. 4, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler (nachfolgend „AGB“) in Bezug genommene Leistungsbeschreibung und in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.

(2) Die Plattform stellt dem Händler zwei Absatzkanäle bereit: den Marktplatz abvero.de (Abschnitt 4) und einen eigenen Shop im Erscheinungsbild des Händlers (Abschnitt 5). Abschnitt 3 beschreibt die Leistungen, die unabhängig vom Kanal in jedem Abonnement enthalten sind.

(3) Maßgeblich ist der Funktionsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich verfügbar ist. Abschnitt 13 beschreibt Funktionen, die sich in Entwicklung befinden; aus ihm ergeben sich keine Ansprüche.

(4) Diese Leistungsbeschreibung enthält keine Entgelte. Grundgebühr, Einrichtungsgebühr, Entgelte für Zusatzfilialen, Guthabenpakete und die Höhe der Vermittlungsprovision ergeben sich aus der Tarifübersicht (§ 6 Abs. 1 AGB). Die Tarifübersicht ist im Händlerportal abrufbar und wird dem Händler vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht; sie ist in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Nutzungsverhältnisses. Soweit im Einzelfall abweichende Konditionen vereinbart sind, gehen diese vor. Sämtliche Entgelte verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung, sodann AGB, sodann die Tarifübersicht, sodann diese Leistungsbeschreibung.

2. Rolle der Beteiligten

(1) Der Betreiber erbringt mit der Plattform einen Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-VO). Er stellt die technische Infrastruktur bereit und wird nicht Vertragspartei der zwischen Händler und Endkunden geschlossenen Kaufverträge.

(2) Der Händler ist gegenüber dem Endkunden Verkäufer und Vertragspartner. Er trägt die Verantwortung für sein Sortiment, seine Preise, die Erfüllung der Kaufverträge sowie für die kaufrechtlichen und produktbezogenen Pflichten.

(3) Zahlungen der Endkunden werden über den vom Betreiber eingebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt und fließen unmittelbar auf das Konto des Händlers. Der Händler schließt hierfür ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Zahlungsdienstleister; dessen Entgelte trägt er selbst.

(4) Der Betreiber bietet auf der Plattform keine eigenen Waren im Wettbewerb zu den Angeboten der Händler an.

3. In jedem Abonnement enthaltene Leistungen

Die nachfolgenden Leistungen sind unabhängig vom Absatzkanal in jedem Abonnement enthalten. Kanalbezogene Leistungen stehen in den Abschnitten 4 und 5, die mengenmäßigen Unterschiede zwischen den Abonnements in Abschnitt 6.

(1) Händlerkonto und Händlerportal. Zugang zum Händlerportal mit geführter Einrichtung (Onboarding), Verwaltung der Unternehmens- und Rechnungsdaten, Team- und Rollenverwaltung für weitere Benutzer sowie einem Aktivitätsprotokoll der Kontovorgänge.

(2) Händlerprofil. Öffentliches Profil auf der Plattform mit Logo, Beschreibung, Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

(3) Filialen, Lager und Liefergebiet. Verwaltung von Filialen einschließlich Öffnungszeiten und Lagerorten. Der Händler legt seinen Lieferradius fest; Angebote werden Endkunden im zugehörigen Gebiet zugeordnet, und Anfragen erreichen ihn nur aus diesem Gebiet.

(4) Angebotsverwaltung. Anlegen und Pflegen von Angeboten über einen geführten Assistenten, Zuordnung zu Warengruppen und Artikelstammdaten, Pflege von Preisen, Zustand, Verfügbarkeit und Lieferinformationen sowie ein Import bestehender Bestände per CSV-Datei mit Protokollierung der Importläufe. Angebote können als Entwurf gespeichert, veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingeplant werden.

(5) Medienverwaltung. Medienbibliothek für Produkt- und Unternehmensbilder mit Zuschneidefunktion und Mehrfach-Upload.

(6) Händler-App für iOS und Android. Erfassung und Pflege von Angeboten mobil, einschließlich Fotoaufnahme und Scannen von Artikelnummern.

(7) Bearbeitung von Anfragen, Angeboten und Bestellungen. Empfang und Bearbeitung von Kundenanfragen, Erstellung von Angeboten zu Anfragen sowie Übersicht über eingegangene Bestellungen und Kundenkontakte — für beide Absatzkanäle im selben Portal.

(8) Anzeige von Google-Bewertungen. Übernahme und Anzeige der Bewertungen des verknüpften Google-Unternehmensprofils im Händlerprofil und im Portal.

(9) Auswertungen. Übersicht über Aufrufe und Reichweite der eigenen Angebote, getrennt nach Marktplatz und eigenem Shop, für auswählbare Zeiträume.

(10) Abonnement- und Rechnungsverwaltung. Einsicht in das laufende Abonnement, Wechsel des Abonnements, Buchung von Zusatzfilialen und Guthaben sowie Zugriff auf die eigenen Rechnungen.

(11) Unterstützung. Anwenderunterstützung per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert.

4. Marktplatz abvero.de

(1) Ausspielung ist verpflichtender Bestandteil jedes Abonnements. Die Angebote des Händlers werden auf dem Marktplatz abvero.de dargestellt. Der Marktplatz ist kein zuschaltbarer Zusatzkanal: Er kann weder für das Händlerkonto insgesamt noch für einzelne Angebote abgewählt werden. Wer die Plattform nutzt, ist auf dem Marktplatz sichtbar. Andere Kanäle — der eigene Shop nach Abschnitt 5 und die in Abschnitt 13 genannten Kanäle — sind demgegenüber wählbar.

(2) Darstellungsorte. Angebote erscheinen in den Produktlisten und Suchergebnissen, auf den Produktseiten einschließlich des dortigen Angebotsvergleichs sowie auf den regionalen Übersichtsseiten der Plattform. Die Reihenfolge richtet sich nach Abschnitt 9.

(3) Grenzen der Sichtbarkeit. Nicht dargestellt werden Angebote, die nicht aktiv geschaltet sind, die an den Standort des Endkunden nicht geliefert werden können, sowie Angebote von Händlern, deren Zugang nach den AGB ausgesetzt ist. Näheres in Abschnitt 9 Abs. 6.

(4) Weitergeleitete Kundenanfragen. Findet ein Endkunde auf dem Marktplatz nicht die gesuchte Ausführung, kann er eine Anfrage stellen. Diese Anfrage wird an die fachlich und regional passenden Händler weitergeleitet, die darauf ein Angebot abgeben können. Diese Weiterleitung an mehrere Händler gibt es ausschließlich auf dem Marktplatz; Anfragen aus dem eigenen Shop richten sich stets nur an den Händler, dem der Shop gehört (Abschnitt 5 Abs. 4).

(5) Plätze je Anfrage. Je weitergeleiteter Anfrage steht eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung; wie viele davon einem Abonnement vorbehalten sind, ergibt sich aus Abschnitt 6. Das Annehmen einer Anfrage verbraucht Guthaben nach Abschnitt 7. Ist bei der Annahme kein Platz mehr frei, kommt die Annahme nicht zustande und das Guthaben wird zurückgebucht.

(6) Wirkung der Plätze. Die Plätze bestimmen ausschließlich, wie viele Händler eines Abonnements auf eine Anfrage antworten können. Sie bestimmen weder die Reihenfolge, in der der Endkunde die eingegangenen Angebote sieht, noch werden sie ihm angezeigt (Abschnitt 9 Abs. 8).

5. Eigener Shop

(1) Umfang. Der Betreiber betreibt für den Händler einen Online-Shop im Erscheinungsbild des Händlers, der aus demselben Bestand gespeist wird, ohne dass der Händler eigene Software installieren oder betreiben muss. Der Shop umfasst Warenkorb, Kaufabwicklung und Bestellübersicht. Welche Angebote im eigenen Shop erscheinen, bestimmt der Händler; anders als beim Marktplatz ist dieser Kanal wählbar.

(2) Kein eigenes Ranking. Der eigene Shop stellt ausschließlich die Angebote des Händlers dar. Ein Wettbewerb mit anderen Händlern und damit eine Rangfolge im Sinne von Abschnitt 9 findet dort nicht statt.

(3) Rechtstexte des Shops. Für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung des Shops stellt der Betreiber Vorlagen bereit. Diese Vorlagen sind unverbindliche Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für den Einzelfall. Der Betreiber erbringt damit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und schuldet weder eine rechtliche Prüfung noch eine Beratung noch die Anpassung der Vorlagen an das Geschäftsmodell, das Sortiment oder die Rechtsform des Händlers. Prüfung, Anpassung und Verwendung der Texte liegen allein beim Händler; dem Händler wird empfohlen, hierzu anwaltlichen Rat einzuholen. Der Händler bleibt gegenüber Endkunden, Behörden und Wettbewerbern allein für die Rechtmäßigkeit der in seinem Shop verwendeten Texte verantwortlich. Eine Haftung des Betreibers für die inhaltliche Richtigkeit oder die Eignung der Vorlagen im Einzelfall ist ausgeschlossen; die Haftungsregelung der AGB, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bleibt unberührt.

(4) Anfragen und Bestellungen im eigenen Shop. Anfragen, die ein Endkunde im eigenen Shop stellt, richten sich unmittelbar und ausschließlich an den Händler. Es gibt dort weder eine Weiterleitung an andere Händler noch Plätze; das Beantworten verbraucht kein Guthaben.

(5) Provision. Für Verkäufe über den eigenen Shop ist die Vermittlungsprovision nach Abschnitt 8 fällig, ebenso wie für Verkäufe über den Marktplatz — beide Kanäle nutzen dieselbe Kaufabwicklung des Betreibers.

6. Umfang nach Abonnement

(1) Die Abonnements unterscheiden sich ausschließlich in den nachfolgenden Kontingenten und Zusatzfunktionen. Alle in den Abschnitten 3 bis 5 genannten Leistungen sind in jedem Abonnement enthalten.

(2) Einsteiger

  • bis zu 25 gleichzeitig aktive Angebote
  • eine Filiale enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
  • ein Branchenprofil
  • monatliches Guthaben: 10 Credits
  • ein Platz je weitergeleiteter Kundenanfrage

(3) Pro

  • bis zu 60 gleichzeitig aktive Angebote
  • zwei Filialen enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
  • zwei Branchenprofile
  • monatliches Guthaben: 25 Credits
  • zwei Plätze je weitergeleiteter Kundenanfrage
  • ermäßigter Provisionssatz gegenüber dem Abonnement Einsteiger
  • KI-gestützte Erstellung von Produktbeschreibungen und Auslesen von Angaben aus Fotos (Texterkennung)

(4) Max

  • unbegrenzte Zahl gleichzeitig aktiver Angebote
  • drei Filialen enthalten, weitere Filialen kostenpflichtig buchbar
  • unbegrenzte Anzahl Branchenprofile
  • monatliches Guthaben: 60 Credits
  • drei Plätze je weitergeleiteter Kundenanfrage; sind Plätze niedrigerer Abonnements unbesetzt, kann der Händler zusätzlich auf diese nachrücken
  • weitergehend ermäßigter Provisionssatz gegenüber dem Abonnement Pro
  • KI-gestützte Erstellung von Produktbeschreibungen und Auslesen von Angaben aus Fotos (Texterkennung)

(5) Plätze je Anfrage im Überblick. Die Plätze einer weitergeleiteten Anfrage sind den Abonnements fest zugeordnet. Ein Nachrücken auf Plätze eines anderen Abonnements ist allein dem Abonnement Max möglich.

AbonnementPlätze je AnfrageNachrücken auf freie Plätze anderer Abonnements
Einsteigereinernein
Prozweinein
Maxdreija

(6) Aktive Angebote. Das Kontingent bezieht sich auf gleichzeitig aktiv geschaltete Angebote. Entwürfe sind nicht begrenzt: Der Händler kann jederzeit beliebig viele Angebote anlegen und speichern, ohne sie zu veröffentlichen. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann er ein weiteres Angebot erst aktiv schalten oder zur Veröffentlichung einplanen, nachdem er ein anderes deaktiviert oder in ein höheres Abonnement gewechselt hat.

(7) Wechsel in ein niedrigeres Abonnement. Unterschreitet ein Kontingent durch einen Wechsel in ein niedrigeres Abonnement die tatsächliche Nutzung, bleiben bereits aktive Angebote aktiv und können weiter verwaltet werden. Der Händler kann jedoch keine weiteren Angebote aktiv schalten, solange die Zahl seiner aktiven Angebote über dem Kontingent liegt.

(8) Die Höhe der Provisionsermäßigung sowie die Entgelte für Zusatzfilialen und Guthabenpakete ergeben sich aus der Tarifübersicht; soweit im Einzelfall abweichende Konditionen vereinbart sind, gehen diese vor. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach § 10 AGB und der Tarifübersicht.

7. Guthaben (Credits)

(1) Verwendung. Die Plattform rechnet zwei Leistungen über Guthaben („Credits“) ab:

  • das Annehmen einer an mehrere Händler weitergeleiteten Kundenanfrage auf dem Marktplatz (Abschnitt 4 Abs. 4 und 5) und
  • die Nutzung der KI-gestützten Funktionen, insbesondere die Erstellung von Produktbeschreibungen, den Abgleich von Produktmerkmalen, die Auswertung von Produktfotos und das Auslesen von Etikettenfotos.

Je Angebot ist der jeweils erste KI-Lauf einer Funktion guthabenfrei; Guthaben verbraucht erst die Wiederholung. Der Guthabenbedarf der einzelnen Funktionen ergibt sich aus der Tarifübersicht.

(2) Monatliches Kontingent. Jedes Abonnement enthält ein monatliches Guthabenkontingent in der Höhe nach Abschnitt 6. Es wird dem Händler zum jeweiligen Monatstag des Vertragsbeginns gutgeschrieben, nicht zum Monatsersten, und unabhängig davon, ob die Grundgebühr monatlich oder jährlich abgerechnet wird.

(3) Bedarf einer Anfrage. Guthaben verbraucht ausschließlich das Annehmen einer Anfrage, die an mehrere Händler weitergeleitet wurde. Anfragen, die sich an einen einzelnen Händler richten, sind guthabenfrei — unabhängig davon, ob sie über den Marktplatz oder über den eigenen Shop des Händlers eingehen. Der Guthabenbedarf einer weitergeleiteten Anfrage richtet sich nach deren Auftragsvolumen: Anfragen mit höherem Volumen erfordern mehr Guthaben; die Stufen ergeben sich aus der Tarifübersicht. Guthaben wird erst beim aktiven Annehmen verbraucht, nicht beim Empfang. Kommt die Annahme nicht zustande, weil kein Platz mehr frei ist, wird das Guthaben zurückgebucht.

(4) Kein Ansparen des Kontingents. Das monatliche Kontingent wird zu Beginn jedes Guthabenzeitraums auf die für das Abonnement vorgesehene Höhe gesetzt. Es wird nicht angespart: Ein zu Zyklusende nicht verbrauchter Rest des monatlichen Kontingents steht im folgenden Zeitraum nicht zusätzlich zur Verfügung.

(5) Zusätzliche Guthabenpakete. Reicht das monatliche Kontingent nicht aus, kann der Händler im Händlerportal jederzeit zusätzliche Guthabenpakete in verschiedenen Größen erwerben. Das Guthaben steht unmittelbar nach dem Kauf zur Verfügung. Zusätzlich erworbenes Guthaben verfällt nicht und bleibt auch über einen Abonnementwechsel hinaus erhalten. Die Größen und Preise der Pakete ergeben sich aus der Darstellung im Händlerportal und der Tarifübersicht; der Erwerb ist eine gesonderte, einmalige Leistung und keine Änderung des Abonnements.

(6) Verbrauchsreihenfolge. Verbraucht wird zuerst das monatliche Kontingent und erst danach zusätzlich erworbenes Guthaben. Damit geht dem Händler kein gekauftes Guthaben durch den Zyklusreset verloren.

(7) Kein Guthaben im eigenen Shop. Anfragen und Bestellungen, die über den eigenen Shop des Händlers eingehen, erfordern kein Guthaben. Anfragen aus dem eigenen Shop richten sich stets nur an den Händler, dem der Shop gehört (Abschnitt 5 Abs. 4), und werden nie an mehrere Händler weitergeleitet.

(8) Kein Entgeltcharakter für die Platzierung. Guthaben eröffnet den Zugang zu einer Anfrage. Es verbessert weder die Position eines Angebots in einer Liste noch die Reihenfolge, in der ein Endkunde die eingegangenen Angebote sieht (Abschnitt 9).

8. Vermittlungsprovision

(1) Die Vermittlungsprovision ist fällig beim Verkauf über den Marktplatz abvero.de oder über den vom Betreiber bereitgestellten White-Label-Shop des Händlers. Beide Kanäle nutzen dieselbe Kaufabwicklung des Betreibers.

(2) Ermittlung des Provisionssatzes. Der Satz einer einzelnen Vermittlung wird in vier Schritten bestimmt:

SchrittParameterWirkung auf den Satz
1 Warengruppe des verkauften Artikels, zusammengefasst zu Provisionskategorien (etwa Möbel einerseits, Elektro- und Küchengeräte andererseits), in Verbindung mit dem Entfernungsband zwischen dem Standort des Händlers und dem Lieferort ergibt den Basissatz. Beide Angaben zusammen bilden eine Matrix: je Kategorie sind mehrere Entfernungsbänder hinterlegt, vom Nahbereich bis zur bundesweiten Lieferung. Größere Entfernungen führen zu keinem höheren Satz.
2 gewähltes Abonnement ermäßigt den Basissatz um einen festen Prozentanteil (Abs. 3)
3 individuell vereinbarte Sonderkondition, sofern vorhanden ermäßigt den bereits ermäßigten Satz weiter
4 Mindestprovision je Vermittlung bildet die Untergrenze: unterschreitet die errechnete Provision diesen Betrag, wird der Mindestbetrag berechnet

(3) Ermäßigung nach Abonnement. Die Ermäßigung nach Schritt 2 wirkt auf den Basissatz jeder Kategorie und jedes Entfernungsbandes gleichermaßen:

AbonnementErmäßigung auf den Basissatz
Einsteigerkeine — es gilt der Basissatz
Proermäßigt
Maxweitergehend ermäßigt

(4) Die konkreten Basissätze je Kategorie und Entfernungsband, die Höhe der Ermäßigungen und die Höhe der Mindestprovision ergeben sich aus der Tarifübersicht; soweit im Einzelfall abweichende Konditionen vereinbart sind, gehen diese vor. Der Provisionssatz wird auf den Bruttobestellwert einschließlich Lieferkosten angewandt. Der Betreiber weist dem Händler den angewandten Satz in der Abrechnung aus.

(5) Guthaben und Provision stehen nebeneinander. Die Provision entsteht mit dem Verkauf nach Abs. 1, unabhängig davon, ob dem Kauf eine Anfrage vorausging. Guthaben vergütet den Zugang zu einer Anfrage, die Provision die Vermittlung des Kaufs; beide Entgelte bestehen selbständig nebeneinander.

(6) Die Provision wird bei der Zahlungsabwicklung einbehalten und in der Abrechnung ausgewiesen.

(7) Widerruft der Endkunde die Bestellung oder wird sie rückabgewickelt, entfällt die Provision; ein Bearbeitungsentgelt fällt in diesem Fall nicht an. Eine bereits einbehaltene Provision wird erstattet, eine bereits abgerechnete Provision gutgeschrieben.

(8) Storniert der Händler eine Bestellung, entfällt die Provision ebenfalls; der Betreiber berechnet in diesem Fall ein Bearbeitungsentgelt in der in der Tarifübersicht ausgewiesenen Höhe (Prozentsatz des Bestellwerts, gedeckelt bei einem dort genannten Höchstbetrag). Dem Händler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (§ 6 Abs. 6 AGB).

9. Reihenfolge und Ranking der Angebote auf dem Marktplatz

(1) Dieser Abschnitt beschreibt die Hauptparameter für die Reihenfolge, in der Angebote gegenüber Endkunden dargestellt werden (Art. 5 P2B-VO), und konkretisiert § 4 AGB. Er gilt ausschließlich für den Marktplatz nach Abschnitt 4. Im eigenen Shop des Händlers findet kein Wettbewerb mit anderen Händlern und damit keine Rangfolge statt (Abschnitt 5 Abs. 2).

(2) Produktlisten. In der Standardansicht werden Angebote nicht nach einer vom Betreiber gewichteten Rangfolge sortiert. Der Endkunde bestimmt die Reihenfolge selbst und kann zwischen aufsteigendem Preis, absteigendem Preis, Aktualität des Angebots und Entfernung zu seinem Standort wählen. Gibt der Endkunde einen Suchbegriff ein, richtet sich die Reihenfolge nach der textlichen Übereinstimmung mit dem Suchbegriff, die von der eingesetzten Suchtechnologie ermittelt wird.

(3) Zusammenfassung gleicher Artikel. Liegen mehrere Angebote zum selben Artikel vor, wird in der Produktliste das preisgünstigste Angebot als Vertreter dieser Gruppe angezeigt. Die übrigen Angebote sind auf der Produktseite vollständig einsehbar.

(4) Angebotsvergleich auf der Produktseite. Die Angebote werden nach dem Gesamtpreis einschließlich Lieferkosten aufsteigend sortiert. Diese Reihenfolge ist fest vorgegeben und nicht veränderbar.

(5) Regionale Übersichtsseiten. Sowohl die Angebote als auch die Händlerübersichten werden ohne eine vom Betreiber gewichtete Rangfolge dargestellt. Weder Preis noch Abonnement noch eine Bewertung des Händlers beeinflussen die Reihenfolge.

(6) Ausschluss statt Rangfolge. Nicht dargestellt werden Angebote, die an den Standort des Endkunden nicht geliefert werden können, Angebote nicht freigegebener Hersteller sowie Angebote von Händlern, deren Zugang wegen Zahlungsverzugs oder eines ruhenden Abonnements ausgesetzt ist. Es handelt sich um Ausschlusskriterien, nicht um Rangkriterien: Sie entscheiden darüber, ob ein Angebot erscheint, nicht darüber, an welcher Stelle.

(7) Keine bezahlte Platzierung. Der Betreiber bietet keine bezahlte Hervorhebung, kein Sponsoring und keine sonstige entgeltliche Verbesserung der Platzierung an. Weder das gewählte Abonnement noch gebuchte Zusatzleistungen noch erworbenes Guthaben noch sonstige Zahlungen des Händlers beeinflussen die Position eines Angebots in einer Liste oder im Angebotsvergleich.

(8) Angebote auf eine Kundenanfrage. Das gewählte Abonnement bestimmt, wie viele Händler eines Abonnements je Anfrage antworten können (Plätze nach Abschnitt 6). Alle fachlich und regional passenden Händler werden gleichzeitig über eine Anfrage informiert; es gibt keinen zeitlichen Vorlauf für einzelne Abonnements, und innerhalb eines Kontingents entscheidet der Zeitpunkt der Annahme. Die Angebote, die ein Endkunde daraufhin erhält, werden ihm nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs dargestellt, wobei das zuletzt eingegangene Angebot zuerst erscheint. Weder das Abonnement noch der belegte Platz wirken auf diese Reihenfolge; der belegte Platz wird dem Endkunden auch nicht angezeigt. Das Abonnement wirkt damit auf den Zugang zu einer Anfrage, nicht auf die Position gegenüber dem Endkunden.

(9) Änderungen dieser Parameter werden nach § 4 Abs. 3 AGB in der jeweils gültigen Fassung dieser Leistungsbeschreibung bekannt gegeben.

10. Differenzierte Behandlung

(1) Der Betreiber behandelt Angebote unterschiedlicher Händler nach denselben Regeln. Unterschiede ergeben sich ausschließlich aus den Kontingenten und Zusatzfunktionen des gewählten Abonnements nach Abschnitt 6.

(2) Eine darüber hinausgehende Bevorzugung einzelner Händler, insbesondere eine Bevorzugung eigener oder verbundener Angebote, findet nicht statt.

11. Verfügbarkeit, Weiterentwicklung und Unterstützung

(1) Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Weiterentwicklung oder höhere Gewalt sind möglich.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln sowie Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies für den Händler zumutbar ist und der wesentliche Leistungsumfang des gewählten Abonnements erhalten bleibt (§ 3 Abs. 2 AGB).

(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

12. Eingebundene Dienste Dritter

(1) Zur Erbringung der Leistungen bindet der Betreiber Dienste Dritter ein, insbesondere für die Zahlungsabwicklung, für Karten- und Standortdaten, für die Suchfunktion, für den Versand von E-Mails, für die Reichweitenmessung sowie für die KI-gestützten Funktionen nach Abschnitt 7 Abs. 1. Soweit der Händler ein Google-Unternehmensprofil verknüpft, werden zusätzlich Daten dieses Profils abgerufen.

(2) Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit dieser Dienste übernimmt der Betreiber keine Gewähr. Änderungen der Anbieter können zu Funktionseinschränkungen führen (§ 3 Abs. 3 AGB).

(3) Die Ergebnisse der KI-gestützten Funktionen sind Vorschläge. Der Händler ist für die Richtigkeit der von ihm veröffentlichten Angaben verantwortlich und hat sie vor der Veröffentlichung zu prüfen.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für Händler und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

13. Funktionen in Entwicklung

(1) Die nachfolgend genannten Funktionen befinden sich in Entwicklung und sind zum Stand dieser Leistungsbeschreibung nicht verfügbar:

  • Übertragung des Sortiments an das Google Merchant Center zur Ausspielung in Google Shopping (vorgesehen ab Abonnement Pro)
  • Übertragung des Sortiments in den Meta-Katalog zur Anzeige auf Facebook und Instagram (vorgesehen ab Abonnement Pro)
  • Beantworten von Google-Bewertungen unmittelbar aus dem Händlerportal (vorgesehen ab Abonnement Pro)
  • Abgleich von Stammdaten und Öffnungszeiten mit dem Google-Unternehmensprofil (vorgesehen ab Abonnement Pro)
  • Veröffentlichung von Beiträgen im Google-Unternehmensprofil aus dem Händlerportal (vorgesehen ab Abonnement Pro)
  • Abgleich von Stammdaten und Öffnungszeiten mit Apple Maps (vorgesehen ab Abonnement Max)
  • Abgleich von Stammdaten und Öffnungszeiten mit Bing Places (vorgesehen ab Abonnement Max)

(2) Diese Aufstellung dient der Information über die geplante Weiterentwicklung. Sie stellt keine Zusage und keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung dar. Ein Anspruch des Händlers auf Bereitstellung, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf einen bestimmten Zeitpunkt der Bereitstellung entsteht daraus nicht.

(3) Umfang, Ausgestaltung und Zeitpunkt können sich ändern; einzelne Funktionen können auch entfallen, insbesondere wenn Schnittstellen Dritter nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Zuordnung zu einem Abonnement ist vorläufig.

(4) Für die Vergütung und für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit der Leistung ist ausschließlich der bei Vertragsschluss nach den Abschnitten 3 bis 6 tatsächlich verfügbare Funktionsumfang maßgeblich.

14. Änderungen dieser Leistungsbeschreibung

(1) Der Betreiber kann diese Leistungsbeschreibung ändern, um sie an die Weiterentwicklung der Plattform anzupassen. Für Änderungen gilt das Verfahren nach § 15 AGB (Art. 3 P2B-VO); die dort vorgesehene Ankündigungsfrist bleibt unberührt.

(2) Die jeweils gültige Fassung ist unter https://abvero.de/leistungsbeschreibung abrufbar. Frühere Fassungen stellt der Betreiber auf Anfrage unter info@abvero.de zur Verfügung.

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